560.000 Euro für weitere Schutzmaßnahmen bei Gemeinderatswahlen 2020
Steirerinnen und Steirer sollen bestmöglich geschützt werden
Graz (18. Juni 2020).- Bei den Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 sollen alle Steirerinnen und Steirer bestmöglich geschützt werden. Daher wurde vom Büro der Landeswahlbehörde bereits entsprechende Empfehlungen in Form eines Hygiene-Leitfadens abgegeben. In ihrer heutigen Sitzung (18.6.2020) hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, die Gemeinden bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Konkret wird jede steirische Gemeinde einen Kostenersatz pro Wahlberechtigten in der Höhe von 0,70 Euro erhalten. Diese Förderung beläuft sich bei 804.095 wahlberechtigten Personen auf insgesamt 562.866,50 Euro.
„Unser oberstes Ziel ist es, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen – dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für die Gemeinderatswahl am 28. Juni. Die Gesundheit der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer darf keinesfalls gefährdet werden. Deshalb unterstützen wir die Gemeinden finanziell bei der Umsetzung aller notwendigen Schutzmaßnahmen. So stellen wir sicher, dass die Wahl ohne Bedenken durchgeführt werden kann“, so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.
„Wir unterstützen unsere steirischen Gemeinden mit dieser Unterstützung bestmöglich bei der Umsetzung der verschiedenen Schutzmaßnahmen im Zuge der Gemeinderatswahl. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer hat schließlich oberste Priorität. Die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger haben bereits beim vorgezogenen Wahltag im März bewiesen, dass sie mit dieser herausfordernden Situation sehr gut umgehen können. Daher bin ich davon überzeugt, dass am 28. Juni bei der Gemeinderatswahl alles reibungslos über die Bühne gehen wird“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.
Graz, am 18. Juni 2020
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